Auch Du kannst uns helfen!

Spendenkonto

Die Stiftung ist am 20.09.2007 vom Finanzamt Herford unter der Steuernummer 324/5796/1012 VST als „mildtätig“ anerkannt worden. seit diesem Tag ist die Stiftung Augenblicke berechtigt als unselbstständige Körperschaft Spendenbescheinigungen auszustellen.

Kontoinhaber:                Jens Reißer (Treuhänder im Namen der Stiftung)
IBAN:                                    DE96 4908 0025 0252 6803 00
BIC:                                        COBADEFFXXX (Commerzbank AG)
Verwendungszweck:  Spende/ Name + Adresse

Wir freuen uns über JEDE Spende und sind dankbar über JEDEN Beitrag von Ihnen.

Hinweis

Bitte sehen Sie uns nach, dass wir aus Kostengründen Spendenquittungen erst ab einem Betrag von € 300,- erstellen. Bis zu einem Betrag von
€ 300,- akzeptiert das Finanzamt auch als Spendennachweis den Kontoauszug. Erst ab € 300,- ist eine Spendenquittung als Nachweis für das Finanzamt notwendig.

Danke für Ihre Unterstützung!

Jede Spende kann anderen Familien und deren Kindern helfen, zumindest im finanziellen Bereich weniger Sorgen haben zu müssen. Wir können die Kinder nicht heilen, aber vielleicht ein wenig glücklicher machen und die Familien unterstützend begleiten.

Tun Sie Gutes und sparen Sie Steuern!

Die Stiftung Augenblicke ist gemeinnützig und mildtätig und genießt deshalb viele Steuervergünstigungen. So ist sie beispielsweise von der Körperschaft-, Schenkung- und Erbschaftsteuer befreit. Das gestiftete Vermögen geht also ohne Abzüge in die Stiftung und wird dort auch später nicht durch Steuern geschmälert.

Am 21. September 2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten und die Rahmenbedingungen – insbesondere im steuerlichen Bereich – deutlich verbessern.

Das bedeutet für Stifter:
Sie können Spenden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte von der Steuer absetzen (bisher: 10 Prozent).
Vermögensstock-Spenden bei Stiftungen können mit einer Million (bisher: 307.000) Euro ausgestattet werden. Die zusätzliche Abzugsmöglichkeit von 20.450 Euro für Stiftungen wird abgeschafft.
Ebenso entfällt der zeitlich begrenzte Vor- und Rücktrag bei Großspenden; stattdessen wird ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag eingeführt.

Gründungsgala 2008 - Lüdenscheid

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Benefizveranstaltung 2010 - Herzogenrath

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ComedyKino No2 2017 - Bielefeld

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ComedyKino No3 2019 - Bielefeld

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